Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für Fahrzeugvermietung

1- Einführung

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugvermietung regeln die Vertragsbeziehung zwischen Moto Rent Mitjorn S.L. (im Folgenden „Vermieter“) und dem zahlenden Kunden (im Folgenden „Mieter“), gemäß derer der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, ein Fahrzeug für einen vereinbarten Zeitraum, Preis und andere Bedingungen gemäß dem Vertrag zu nutzen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Inhalt eines Punktes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den individuellen Bedingungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, haben letztere Vorrang. Der Mieter ist dafür verantwortlich, eine Kopie dieses Vertrags während der gesamten Nutzung des Fahrzeugs bei sich zu führen.


2- Kundenanforderungen

Für alle Hubraumklassen ist Erfahrung im Motorradfahren unerlässlich. Falls das Personal der Firma feststellt, dass der Kunde nicht über die erforderlichen Fähigkeiten zum Führen des Motorrads verfügt, wird das Fahrzeug nicht übergeben und die geleistete Zahlung wird nicht erstattet.

Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Pass oder Personalausweis sowie einen gültigen Führerschein vorlegen. Fotografien, Anzeigen oder andere Dokumente als der Originalführerschein werden nicht akzeptiert. Bei Nichterfüllung dieser Anforderungen kann das Fahrzeug nicht übergeben werden und die geleistete Zahlung wird nicht erstattet.

Der Mieter erklärt, im Besitz des entsprechenden Führerscheins für das gemietete Fahrzeug zu sein.

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) kommen, empfehlen wir dringend, vor Ihrer Anreise eine INTERNATIONALE FAHRERLAUBNIS in Ihrem Land zu beantragen. Weitere Informationen unter: https://www.dgt.es/nuestros-servicios/permisos-de-conducir/permisos-extranjeros-y-de-fuerzas-y-cuerpos-de-seguridad/conducir-con-un-permiso-extranjero/.


3- Reservierungen, Änderungen und Stornierungen

Die Reservierung muss über unsere Website erfolgen, wobei zumindest die Mindestzahlung geleistet werden muss, um die Reservierung zu bestätigen.

Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag, wobei die Tage in 24-Stunden-Perioden berechnet werden. Um Änderungen oder Stornierungen von Reservierungen vorzunehmen, muss der Kunde dieselbe E-Mail-Adresse verwenden, die für die

Reservierung verwendet wurde, oder sich unter info@mitjornmotorent.com mit uns in Verbindung setzen.

Im Falle einer Änderung oder Stornierung ist der Vermieter berechtigt, den Mietbetrag für 1 Tag für jedes reservierte Fahrzeug zu berechnen. Dem Mieter wird die Möglichkeit geboten, gegen einen Aufpreis Änderungen oder Stornierungen der Reservierung bis zu 24 Stunden vorher vorzunehmen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Vermieter berechtigt, den Mietbetrag für 1 Tag für jedes reservierte Fahrzeug zu berechnen.


4- Fahrzeugmiete, Abholung und Rückgabe des Motorrads

Der Kunde erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand, einschließlich Reifen und Zubehör (Schlüssel, Helm, Schloss und/oder andere). Er sollte dies zusammen mit dem Vermieter überprüfen, wenn er das Fahrzeug entgegennimmt. Der Kunde wird über die benötigte Kraftstoffart informiert und verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Der Kunde hat 1 Stunde nach dem Mietbeginn Zeit, um etwaige Anomalien am Motorrad zu melden. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug an Moto Rent Mitjorn S.L. an dem im Mietvertrag vereinbarten Datum, Uhrzeit und Ort zurückzugeben.

Der Mietvertrag wird zur angegebenen Zeit in der Reservierung abgeschlossen, und die Rückgabezeit muss UNAUSWEICHLICH eingehalten werden. Der Mietvertrag endet, wenn der Mieter mit dem Fahrzeug und dem bereitgestellten Zubehör im Büro erscheint.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge nicht zu vermieten, wenn er dies für angemessen hält. Ebenso behält er sich das Recht vor, das gemietete Fahrzeug zurückzunehmen, wenn der Mieter es unsachgemäß verwendet oder wenn das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Krankheit gefahren wird.

Es ist in keinem Fall gestattet, das gemietete Fahrzeug an Personen zu vermieten oder zu fahren, die nicht der Vertragskunde sind, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich zugestimmt.

Für jede Verlängerung des Vertrags muss sich der Mieter ausdrücklich schriftlich an Moto Rent Mitjorn wenden oder vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietzeit in einem der Büros von Moto Rent Mitjorn erscheinen. Die Mindestverlängerungsdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden) und kann gemäß den individuellen Bedingungen des Vertrags und des gemieteten Fahrzeugs verlängert werden. Die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit oder ihrer Verlängerung gilt als unbefugte Nutzung, und es wird Anzeige wegen unbefugter Aneignung erstattet.

DAS BEWEGEN DES GEMIETETEN FAHRZEUGS AUßERHALB DER INSEL FORMENTERA IST AUSDRÜCKLICH VERBOTEN.


5- Kontakt, Unterstützung, Büros und Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten unserer Büros und Unterstützung sind von 9 bis 13 Uhr und von 16 bis 20 Uhr. Nach dieser Zeit ist das Vermietungsunternehmen bis 9 Uhr des nächsten Tages von jeglicher Verantwortung für das Fahrzeug befreit und kann vom Kunden die entsprechende Gebühr verlangen. Bei einer Fahrzeugpanne, die eine angemessene Rückgabe innerhalb der genannten Öffnungszeiten verhindert, erkennt der Mieter an, über die Telefonnummer für Notfälle während der Geschäftszeiten informiert zu sein, um Probleme zu melden. Das Versäumnis, dem Vermieter einen Fahrzeugausfall oder die Unmöglichkeit der Rückgabe des Fahrzeugs mitzuteilen, entbindet den Mieter nicht von seiner Verantwortung.

Die Standorte all unserer Büros finden Sie auf unserer Website. Unsere Service-Telefonnummer lautet +34 971 32 23 06.


6- Verantwortung des Vermieters

Die Wartung und Schmierung des Fahrzeugs sind in unseren Tarifen enthalten. Reparaturen in einer Werkstatt oder der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters erfolgen. Der mechanische Verschleiß durch angemessene und normale Nutzung des Fahrzeugs wird von Moto Rent Mitjorn übernommen.


7- Verantwortung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Zustand des Fahrzeugs bei Erhalt zu überprüfen und sich über die benötigte Kraftstoffart zu informieren. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder falsche Kraftstoffart entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den Fahr- und Verkehrsbestimmungen und den Spezifikationen des Fahrzeugtyps zu nutzen und zu fahren. Der Mieter trägt sowohl zivil- als auch strafrechtlich die Verantwortung für die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs. Dem Mieter ist strengstens untersagt, die Insel Formentera mit dem gemieteten Fahrzeug von Moto Rent Mitjorn zu verlassen. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug zu warten, das bereitgestellte Schloss und/oder die Fahrzeugblockierung zu verwenden, es an einem sicheren und ordnungsgemäß geparkten Ort abzustellen, wenn es nicht in Gebrauch ist, und keine Dokumente oder persönlichen Gegenstände im Inneren aufzubewahren. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht vermieten, verpfänden, belasten, verkaufen oder anderweitig verpfänden. Jegliche Schäden am gemieteten Fahrzeug, einschließlich Schäden durch Feuer und Diebstahl, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, die Selbstbeteiligung nur für Sachschäden ist ausgeschlossen. Die Fahrzeuge haben eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.210,00 €. Zubehör wie Helme, Schlüssel, Koffer, Schlösser und/oder andere nicht zum Fahrzeug gehörende Elemente sind nicht durch die Selbstbeteiligung oder deren Ausschluss abgedeckt. Auch im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs entfällt der Entfall der Selbstbeteiligung, es gilt weiterhin die Grundselbstbeteiligung.


8- Vorfälle, Diebstahl und/oder Unfall

Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls muss der Mieter innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall die Polizei kontaktieren. Außerdem muss er den entsprechenden Diebstahlsbericht einreichen. Der Mieter muss Moto Rent Mitjorn unter der Telefonnummer +34 971322306 benachrichtigen und dann in einem Büro erscheinen. Bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug muss der Kunde Moto Rent Mitjorn das von beiden Parteien ausgefüllte Unfallprotokoll vorlegen. Im Falle eines Diebstahls sind die Anzeige sowie der Fahrzeugschlüssel vorzulegen und die volle Selbstbeteiligung zu bezahlen. Wenn Sie keine Anzeige erstatten oder den Schlüssel des gestohlenen Fahrzeugs nicht vorlegen, müssen Sie die volle Selbstbeteiligung zzgl. einer Strafe in Höhe von 302,50 € bezahlen. Bei Verkehrsverstößen kann Moto Rent Mitjorn eine Gebühr von 36,30 € für Verwaltungsaufgaben erheben sowie 60,50 € für Reisen zu einem städtischen Lagerhaus, um das Fahrzeug zurückzuholen, das aufgrund der Verantwortung des Kunden entfernt wurde. Diese Beträge werden dem Kunden direkt über seine Kreditkarte in Rechnung gestellt.


9- Abdeckung und Versicherung

Der Mieter ist durch eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abgesichert, die der Vermieter bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, sowie gegen Schäden an Personen gemäß den Bedingungen der obligatorischen Versicherungsbestimmungen.


10- Allgemeine Bestimmungen

Moto Rent Mitjorn übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Unterbrechungen im Internet aufgrund von Mängeln oder Überlastungen sowie für jede andere Art von elektronischen Systemen oder die Unmöglichkeit, aus irgendeinem Grund Dienstleistungen zu erbringen oder den Zugang zu ermöglichen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen spanischem Recht, das auf deren Auslegung, Gültigkeit und Durchführung anwendbar ist. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich den Gerichten und Gerichtsständen des Ortes, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist, um alle Streitigkeiten zu lösen, die sich aus der Auslegung und/oder Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben könnten. Die Unterschrift des/der Fahrers/s bestätigt, dass sie die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen gelesen und akzeptiert haben, die für die Fahrzeugführung erforderlich sind.

Mietwagenbedingungen

DOKUMENTE, DIE BEI DER ABHOLUNG DES FAHRZEUGS MITZUBRINGEN SIND:

  • Kreditkarte (NICHT AMEX, NICHT DINERS CLUB)
  • Führerschein (gültig)
  • Ausgedruckte Kopie des Gutscheins oder auf einem mobilen Gerät.

MIETBEDINGUNGEN

Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand, was er zum Zeitpunkt der Übernahme überprüft; er erkennt an, dass er über die erforderliche Kraftstoffart informiert wurde und verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es empfangen wurde.

Der Mieter verpflichtet sich, alle Strafen zu zahlen, die ihm wegen Verstößen gegen die Verkehrsregeln auferlegt werden, und diese dem Vermieter bei der Abrechnung mitzuteilen.

Der Mieter haftet sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich für alle aus der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs entstehenden Verbindlichkeiten und darf unter keinen Umständen zum Transport von Gütern verwendet werden, insbesondere wenn diese illegaler Natur sind.

Bezüglich des Vorstehenden ist der Mieter durch eine vom Vermieter mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten sowie gegen Personenschäden gemäß den im Reglement der Pflichtversicherung festgelegten Maßnahmen und Bedingungen versichert.

Der Mieter verpflichtet sich, das von diesem Unternehmen ausgestellte Dokument mitzuführen, um es bei Bedarf der Behörde oder einem Vertreter dieses Unternehmens vorzulegen.

Das Vermietungsunternehmen behält sich das Recht vor, die Fahrzeuge nicht zu vermieten, wenn es dies für angebracht hält. Ebenso kann das Vermietungsunternehmen das gemietete Fahrzeug zurücknehmen, wenn der Mieter es missbraucht oder wenn das Fahrzeug in einem schlechteren physischen Zustand gefahren wird, verursacht durch Alkohol, Drogen, Ermüdung oder Krankheit.

In keinem Fall ist es gestattet, das gemietete Fahrzeug unterzuvermieten oder von Personen zu fahren, die nicht der vertraglich vereinbarte Kunde sind, außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters.

  • MINDESTALTER: 21 Jahre und 2 Jahre Fahrpraxis für alle Gruppen, und 25 Jahre und 3 Jahre Fahrpraxis für die Gruppen 2, 3 und 4.
  • JUGENDLICHER FAHRER: Von 21 bis 24 Jahren wird aufgrund des Unfallrisikos ein Zuschlag von 3€ pro Tag berechnet, und sie sind nicht berechtigt, von der Selbstbeteiligungsbefreiung zu profitieren.
  • ZUSÄTZLICHER FAHRER (Optional): Der Tarif für einen zusätzlichen Fahrer beträgt 3€/Tag, bis zu maximal 35€.

INKLUSIVE: MwSt., Vollkaskoversicherung (CDW: Versicherung, die Schäden am gemieteten Fahrzeug abdeckt) mit einer Selbstbeteiligung von 600€ – 2500€ (abhängig von der Fahrzeuggruppe), unbegrenzte Kilometer, Hafengebühren, Abgaben und lokale Steuern.

KINDERSITZE (OPTIONAL):

  • Kindersitz Gruppe 0-3, 4€/Tag.
  • Kindersitzerhöhung, 3€/Tag.
  • Maximaler Aufpreis von 54€ pro Einheit. Bitte in den Anmerkungen die Reservierung des gewünschten Modells anfragen.

SELBSTBETEILIGUNG UND VERSICHERUNG: (Optional)

Im Basisversicherungsschutz sind der Verlust, Diebstahl oder Schäden an in dem Fahrzeug transportierten Gütern oder Gegenständen ausgeschlossen.
Die SELBSTBETEILIGUNG und der Verzicht auf deren Zahlung (SUPER CDW: Versicherung, die Schäden am gemieteten Fahrzeug abdeckt) im Falle eines Unfalls, Verlusts oder Diebstahls einiger Teile, werden nachfolgend aufgeführt:
* Für Fahrzeuge der Gruppe 4 wird die Gesamt-Selbstbeteiligung entweder blockiert oder durch Wegfall reduziert, und zwar in Höhe von 1000€ zzgl. MwSt.
Wenn der Kunde die Schlüssel im verschlossenen Fahrzeug lässt, werden 15€ für den Transport der Ersatzschlüssel berechnet. Im Falle eines Unfalls wird das Unternehmen das beschädigte Fahrzeug ersetzen, sofern die Mietbedingungen nicht verletzt wurden.

SONSTIGE GEBÜHREN:

Zahlungen infolge unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden: Nach Beendigung des Mietvertrags verpflichtet sich der Kunde, die folgenden Kosten zu tragen:
1) Zuschlag für „Sonderreinigung“ für Kosten, die durch einen zusätzlichen Reinigungsservice aufgrund des offensichtlich unzureichenden Zustands des Fahrzeugs bei Rückgabe entstehen, maximal 150€.
2) Gebühren, die durch den Verlust von Fahrzeugdokumenten und Schlüsseln und/oder den Versand des Schlüsselsatzes an die zuständige Stelle entstehen, im Falle von Verlust, Beschädigung, Rückgabe der Fahrzeugschlüssel an eine andere Stelle als den tatsächlichen Rückgabeort oder in jedem anderen Fall, in dem das Fahrzeug aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe stillgelegt wird, bis zu einem Betrag von 250€.
2b) Wenn der Kunde die Schlüssel im verschlossenen Fahrzeug lässt, werden 15€ für den Transport der Ersatzschlüssel berechnet.
3) Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen in den in den verschiedenen Klauseln dieses Vertrags vorgesehenen Fällen.
4) Kosten, die durch den Verlust, die Verschlechterung oder Schäden an Felgen, Reifen (einschließlich Platten und Reifenplatzern), Scheiben, Spiegeln, dem Fahrzeuginnenraum sowie Probleme, die durch einen Fehler beim Betanken entstehen, verursacht werden.
5) Bußgelder, Strafen und Gerichtskosten, die aufgrund von Verkehrsverstößen oder Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen während der Laufzeit dieses Vertrags entstanden und vom Kunden beglichen wurden.
6) Unbeschadet des Vorstehenden behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden einen zusätzlichen Betrag von 36,30€ für Verwaltungskosten zu berechnen, die im Zusammenhang mit den Bearbeitungs- und Kommunikationskosten mit den zuständigen Behörden dieser Vorgänge entstanden sind.
7) Die Reparaturkosten für Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls, wenn eine der folgenden Umstände eintritt:
– Das Fahrzeug wurde nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen genutzt.
– Fahrlässiges Fahren, bei dem das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß genutzt wurde.
– Fahrlässigkeit beim Fahren, bei der die von der DGT festgelegten Verkehrsregeln nicht beachtet wurden.

VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS:

Wenn Sie den im Vertrag angegebenen Mietzeitraum verlängern möchten, sind folgende Schritte zu befolgen:
Wenden Sie sich mindestens 24 Stunden vor Ablauf des ursprünglichen Mietvertrags an die nächstgelegene Niederlassung. Die zuständige Person wird prüfen, ob das Fahrzeug für die neuen gewünschten Termine verfügbar ist.
Führen Sie eine Fahrzeugüberprüfung zusammen mit einem Mitarbeiter des Unternehmens durch.
Zahlen Sie die Mietgebühr sowie die neuen zusätzlichen Kosten.
Unterschreiben Sie einen neuen Mietvertrag oder einen Nachtrag zum ursprünglichen Vertrag.
Sollte der oben genannte Ablauf nicht eingehalten werden und das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden, wird dem Kunden der aktuelle Tarif für die zusätzlichen Tage zuzüglich einer 50%igen Strafgebühr berechnet.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Verlängerungsantrag aus betrieblichen Gründen abzulehnen.
In keinem Fall werden Verlängerungen telefonisch und/oder per E-Mail vorgenommen. Es ist zwingend erforderlich, das oben genannte Verfahren in einer unserer Niederlassungen durchzuführen.

KRAFTSTOFFRICHTLINIE:

Die bei der Fahrzeugübergabe geltende Kraftstoffrichtlinie wird stets transparent durchgeführt, wobei vorrangig eine „Tankvoll – Tankvoll“-Regelung angestrebt wird. Das Unternehmen kann sich jedoch für andere Übergabe- und Rückgabeverfahren entscheiden, wobei etwaige zusätzliche Kraftstoffgebühren an den Mietschaltern ausgewiesen werden. Sollte der Mieter mehr Kraftstoff zurückgeben, verpflichtet sich das Unternehmen nicht, die Differenz zu erstatten.
Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Falls der Kunde beim Tanken den falschen Kraftstoff verwendet, werden Reparaturkosten (*4) in Höhe von 150€ zzgl. MwSt. dem Mieter berechnet. Das Fahrzeug wird fahrbereit und mit ausreichend Kraftstoff geliefert, um die nächste Tankstelle zu erreichen.

ELEKTROFAHRZEUGE:

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, jederzeit für eine ausreichende Batterieladung des gemieteten Elektrofahrzeugs zu sorgen.
Im Falle von Pannenhilfe aufgrund einer entladenen Batterie trägt der Kunde alle anfallenden Kosten (Abschleppdienst, Anfahrt der Techniker etc.) und das Fahrzeug wird nur ersetzt, sofern ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist. Eine Ersatzlieferung (falls möglich) erfolgt in unseren Niederlassungen, wobei ein Zuschlag von 50€ für die Lieferung außerhalb dieser anfällt.
Sollten keine Fahrzeuge zum Austausch verfügbar sein, muss der Kunde die erforderliche Wartezeit für das vollständige Aufladen der Batterie in Kauf nehmen, wobei der Weg zu unseren Niederlassungen auf eigene Gefahr erfolgt.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss die Batterie mindestens zu 30% geladen sein. Andernfalls wird eine Gebühr in Höhe eines vollen Miettages berechnet.
Es gibt verschiedene öffentliche Ladestationen (sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige) auf der gesamten Insel. Das Netz der Ladestationen können Sie unter folgender Webadresse einsehen:
https://www.formentera.es/wp-content/uploads/2019/01/mapa_electric.com
* ANHANG ZU SPEZIFISCHEN MIET- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR MANUELLE UND ELEKTRO-CANVAS-FAHRZEUGE DER GRUPPEN G, J, K, V, 2, 3, 4:
In Fällen, in denen ein Fahrzeug aus den Kategorien G, J, K, V, 2, 3, 4 gemietet wird, gelten die allgemeinen Miet- und Versicherungsbedingungen zusätzlich zu den folgenden spezifischen Bedingungen:
Der Kunde muss das Verdeck und die Struktur des gemieteten Jeeps, Suzuki oder Mehari überprüfen und deren einwandfreien Zustand und Funktionstüchtigkeit bestätigen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass:
Jegliche Beschädigung oder Verlust des Verdecks oder seiner Struktur, sei es zufällig oder vorsätzlich, ist von jeglicher Versicherung ausgeschlossen; der Kunde trägt daher die vollständigen Kosten für Reparatur oder Ersatz (falls eine Reparatur nicht möglich ist).
Aufgrund der Konstruktion kann jede Beschädigung der Metallstruktur eine vollständige Ersetzung erforderlich machen, da keine Einzelteile vorhanden sind. Beschädigungen am Canvas sind irreparabel, weshalb die beschädigten und/oder verlorenen Teile ersetzt werden.
Die Kosten für Schäden oder Verlust des Verdecks oder seiner Komponenten können gemäß dem veröffentlichten „Schadens- und Verlusttarif“ bis zu 2.500€ betragen.
Der Kunde erhält vom Unternehmen die entsprechenden Anweisungen zum Zusammenfalten oder Ausklappen des Verdecks. Im Zweifelsfall, sobald der Mietvorgang begonnen hat, sollte er sich an die nächstgelegene Niederlassung wenden, wo ihm bei der Durchführung der Aktion geholfen wird.

FAHRZEUGÜBERGABEN:

Bei der Übergabe und Rückgabe verpflichtet sich das Unternehmen, den Zustand des Fahrzeugs auf Wunsch des Verbrauchers zu überprüfen sowie, falls der Kunde dies verlangt, eine Kopie des Übergabeprotokolls mit den entsprechenden Details bereitzustellen.
Info: Shuttle-Service je nach den Terminen der Fahrzeugübergabe und -rückgabe, um den Aufenthalt des Kunden zu beschleunigen und die Stauung im Hafenbereich zu verringern (Dieser Service kann vom Vermieter zwischen dem 01.05. und 31.09. aktiviert werden).
Nachtreservierungen: (Optionaler Aufpreis) Außerhalb der Geschäftszeiten kann ein Zuschlag von 35€ inkl. MwSt. ab 21:00 Uhr bis 23:59 Uhr erhoben werden.
https://maps.app.goo.gl/V98xz9mkJL8jRPzn9

GARANTIE FÜR DAS RESERVIERTE FAHRZEUG

Das Unternehmen garantiert nur das reservierte Modell bei Fahrzeugen, die ohne die Option „oder ähnlich“ angegeben sind. Falls das von Ihnen reservierte Fahrzeug als „ÄHNLICH“ gekennzeichnet ist, kann Ihnen das ausgewählte Modell, ein Fahrzeug derselben Gruppe mit ähnlichen Leistungen oder ein Fahrzeug einer höheren Gruppe übergeben werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, die reservierte Gruppe oder das Modell bereitzustellen, werden Ihnen alternativ Fahrzeuge einer höheren Kategorie ohne zusätzliche Kosten angeboten.
ZAHLUNGSMETHODEN: VISA, MASTERCARD, BAR.
EC-Karten werden NICHT für die Kaution akzeptiert (beim Fahrzeugerhalt ist eine KREDITKARTE vorzulegen). Die Bezahlung des Online-Reservierungsbetrags erfolgt IMMER bei Ankunft mittels KREDITKARTE. NICHT AMEX, NICHT DINERS CLUB.
INFO FAHREN IN EUROPA: Alle Informationen stehen Ihnen auf der DGT-Website zur Verfügung; bei Fragen konsultieren Sie bitte die spanischen Vorschriften zum Fahren.
Conduire en Europe / Driving in Europe / Conduire en Europe / Autofahren in der EU
http://www.dgt.es/es/conducir-en-europa/
EIN INTERNATIONALER FÜHRERSCHEIN IST FÜR NICHT-EU-LÄNDER OBLIGATORISCH.
Mindestmietdauer ist ein Tag. Ein Tag entspricht 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Anmietung bzw. der in der Reservierung gewählten Uhrzeit.
Der Mieter erklärt, im Besitz des entsprechenden Führerscheins für das gemietete Fahrzeug zu sein.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten, unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich der gesetzlich zuständigen Gerichtsbarkeit. (Beim Erhalt des Fahrzeugs ist eine KREDITKARTE vorzulegen.)
DIE MAXIMALE FRIST FÜR DIE BEARBEITUNG VON REKLAMATIONEN BETRÄGT 30 TAGE AB ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG.
* Anhang des Fahrzeuganbieters:
Das Unternehmen, das die Fahrzeugreservierungen anbietet, ist BLUE AUTOS RENT A CAR FORMENTERA.
Firmenname: IBERO RENT A CAR SL.
Kontaktadresse: info@blueautosrentacar.com